Die Rehabilitation von Patienten nach Operationen, Bestrahlung oder onkologischer Therapie bzw. Kombination dieser Behandlungen basiert auf einer genau abgestimmten interdisziplinären Arbeit. Der ärztliche Dienst, die Therapien und die Rehabilitationspflege sind die Grundpfeiler, auf denen die Behandlung basiert.
Von wesentlicher Bedeutung sind Abklärungen unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitation. Diese Abklärungen werden sowohl von Ärzten als auch von Therapeuten vorgenommen. Sie betreffen hauptsächlich die Bewegung, die mentalen Fähigkeiten (Kognition), die Kommunikation (Sprache) sowie die Fähigkeiten zur Bewältigung der alltäglichen Lebensaufgaben. Auf diesen Informationen basieren die Entscheidungen, die zu den therapeutischen Programmen führen.
Die therapeutischen Programme basieren auf dem Einsatz der folgenden vier therapeutischen Spezialbereiche: Physiotherapie, Ergotherapie, Neuropsychologie und Logopädie. Zur Betreuung der Patienten gehören bei vorhandenen Bedürfnissen auch eine psychologische Begleitung und eine diätetische Abklärung.
Der Sozialdienst ist ein wichtiges Element des rehabilitativen Projektes.
In Abhängigkeit der individuellen Patientensituation können fakultativ weitere therapeutische Ansätze zur Anwendung kommen.
Die einzelnen Programme werden individuell den aktuellen Bedürfnissen der Patienten angepasst. Somit finden keine Standardvorgehen Anwendung, sondern es werden immer neu überdachte therapeutische Programme entwickelt. Die Patienten erhalten jeweils ein schriftliches, dem aktuellen Stand angepasstes Programm.
Es kommen verschiedene Konzepte zum Einsatz, wobei es vorgängig nicht möglich ist, ohne Kenntnisse zur einzelnen klinischen Situation eine Wahl zu treffen.
Es kommen aber in der Regel einzeln oder in Kombination diejenigen Konzepte zum Einsatz, die bei senso-motorischen zentralen Defiziten indiziert sind.
Die Patienten mit neurologischen Störungen bedürfen oft während des Klinikaufenthaltes Abklärungen bzw. Verlaufsuntersuchungen neurophysiologischer Art. Damit sind folgende Abklärungen gemeint: elektroenzephalographische, elektromyographische und elektroneurographische Untersuchungen sowie evozierte Potentiale.
Im Falle von Hirntumoren sind meist elektroencephalographische Untersuchungen bei sekundären Epilepsien notwendig.
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